Im Jahr 2005 wurde seitens der deutschen Bundesregierung das bis dahin gültige DBA mit Brasilien aus dem Jahr 1975 gekündigt. Es enthielt zahlreiche, einseitig wirkende Regelungen, die nicht mehr dem damaligen Stand der deutschen DBA-Politik entsprachen und der deutschen Wirtschaft in der Praxis nicht den mit dem Abkommen vorgesehenen Rechtsschutz bieten konnte. Anfang Juli 2013 trafen sich Vertreter beider Staaten, um die Perspektiven für den Abschluss eines neuen DBA zu prüfen. In einem Schreiben des BMF an mehrere Wirtschaftsverbände vom 16. 8. 2013 wird die - gescheiterte - Verhandlung wie folgt dargestellt: Brasilien habe nach wie vor eine stark vom internationalen Verständnis und der deutschen DBA-Politik abweichende Position vertreten.
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