Am 21. 5. 2013 hat das LAG Schleswig-Holstein (2 Sa 398/12, DB0603128) entschieden, dass Leiharbeitnehmer nach dem Equal-Pay-Grundsatz wie Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs auch Anspruch auf Sonderzahlungen haben. Sind solche Sonderzahlungen an eine Stichtagsregelung geknüpft, besteht der Anspruch allerdings nur, wenn der (Leih-)Arbeit-nehmer am Stichtag in dem betreffenden Unternehmen eingesetzt war.
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机译:2013年5月21日,LAS石勒苏益格-荷尔斯泰因州(2 Sa 398/12,DB0603128)决定,代理机构的工作人员,如租用公司的员工,也应按照同等报酬原则领取特别付款。但是,如果此类特殊付款与关键日期规则相关联,则只有在关键日期该公司雇用(临时)员工时,权利才存在。
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