1. Die Rechtsnormen über die Schließung einer Krankenkasse dienen lediglich öffentlichen Interessen, nicht aber Individual-interessen ihrer Arbeitnehmer. 2. Es verletzt keine Grundrechte betroffener Arbeitnehmer, dass sie gegen die Schließung der sie beschäftigenden Krankenkasse keinen Rechtsschutz haben, sondern nur gegen die an eine wirksame Schließung anknüpfenden Schließungsfolgen.
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