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Aufwendungen eines Unternehmers für Leiharbeitnehmer berechtigen zum Vorsteuerabzug

机译:企业家为临时工支付的费用使持有人有权扣除进项税

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摘要

1. Die Art. 168 Buchst, a und 176 Abs. 2 MwStSystRL sind dahin auszulegen, dass sie innerstaatlichen Rechtsvorschriften entgegenstehen, nach denen ein Unternehmer, der Kosten für die Beförderung, Arbeitskleidung, Schutzausrüstung und Dienstreisen von für ihn tätigen Personen aufwendet, deshalb kein Recht auf Abzug der auf diese Kosten entfallenden MwSt als Vorsteuer hat, weil ihm diese Personen von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden und daher i. S. dieser Rechtsvorschriften nicht als Mitglieder der Belegschaft des Unternehmers angesehen werden können, obwohl sich hinsichtlich dieser Kosten annehmen lässt, dass sie in einem direkten und unmittelbaren Zusammenhang mit den allgemeinen Aufwendungen stehen, die mit der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit dieses Unternehmers verbunden sind.
机译:1.增值税指令第168(a)条和第176(2)条应被解释为与国家法律相抵触,根据该法律,为自己工作的人承担运输,工作服,防护设备和商务旅行费用的企业家不有权从这些费用中扣除应付的增值税作为进项税,因为这些人是由第三方提供给他的,因此i。根据这项立法,尽管可以假定这些成本与与企业家的整体经济活动有关的一般费用直接和直接相关,但不能将其视为企业家的劳动力。

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    《Der Betrieb》 |2013年第32期|1764-1764|共1页
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