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Durchbruch für den gutgläubigen Erwerb des Werkunternehmerpfandrechts

机译:诚信收购业务留置权的突破

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摘要

Die ursprüngliche Ablehnung des Erwerbs eines Werkunternehmerpfandrechts an der Sache eines Dritten durch den BGH beruht auf der Verkennung des Verfügungscharakters der Hingabe einer Sache zu einem gesetzlichen Pfandrecht. Den Verfügungscharakter hat der BGH sowohl bei Ablehnung der Anwendung des § 185 BGB auf die Zustimmung des Dritten zu dem Werkauftrag als auch bei Ablehnung des gutgläubigen Erwerbs des Unternehmerpfandrechts nicht wahrhaben wollen, mehr noch: er hat die Relevanz der Frage nach dem Verfügungscharakter für beide gesetzliche Möglichkeiten und damit den Zusammenhang, in dem § 185 und § 1207 zueinander stehen, nicht wahrgenommen. Wer A sagt, muss auch B sagen. Wer eine Verfügung i. S. von § 185 BGB ablehnt, muss auch die Wirksamkeit der Verfügung nach § 1207 ablehnen.
机译:BGH最初拒绝获得承包人对第三方财产的留置权是基于对将某物移交给法律留置权的处置特征的错误判断。 BGH不想坚持处置性质,如果BGB§185的申请被第三方同意而被拒绝,或者如果拒绝诚实地获得企业家的留置权,则BGH都不愿意:处置性质与两个法定组织都具有相关性没有意识到第185节和第1207节彼此相关的可能性以及联系。谁会说a,也需要说b。谁处置我。 S.拒绝§BGB 185,还必须拒绝根据§1207作出的裁决的效力。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2014年第8期|406-410|共5页
  • 作者

    Jan Wilhelm;

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
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