Bei einem Wertpapierleihgeschäft werden Wertpapiere mit der Verpflichtung übereignet, dass der „Entleiher" nach Ablauf der vereinbarten Zeit Papiere gleicher Art, Güte und Menge zurückübereignet und für die Dauer der „Leihe" ein Entgelt entrichtet. Nach ihrer Darstellung gehören die hingegebenen und die zurückzugebenden Wertpapiere derselben Wertpapiergattung an: Bei festverzinslichen Wertpapieren sind dies Wertpapiere einer Emission, sie haben also die gleiche Ausstattung (gleiches Ausgabedatum, gleicher Nennbetrag, gleiche Laufzeit und Verzinsung); bei Aktien sind Emittent und Art der Aktie (z. B. Inhaberaktie, Vorzugsaktie) identisch. Dabei könne davon ausgegangen werden, dass die Laufzeit der Darlehen sehr kurz sein werde und das Entgelt am Geldmarktzins ausgerichtet sei.
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