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Wahrung der Klagefrist bei einer Folgekündigung

机译:遵守后续终止的时限

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摘要

Kürzlich befasste sich das BAG mit der Frage, ob eine während eines bereits anhängigen Kündigungsschutzverfahrens ausgesprochene weitere Kündigung rechtzeitig innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG angegriffen worden ist und führte dabei die Rspr. zu diesem praxisrelevanten Problemkreis fort. So hat der 2. Senat des BAG mit Urteil vom 18.12.2014 (2 AZR 163/14, DB 2015 S. 1355) entschieden, dass eine Kündigungsschutzklage die Klagefrist auch für eine Folgekündigung wahrt, die vor dem oder zeitgleich mit dem Auflösungstermin der ersten Kündigung wirksam werden soll. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Kläger deren Unwirksam- keit noch vor Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz explizit geltend macht und mit einem Antrag nach § 4 Satz 1 KSchG erfasst.
机译:BAG最近处理了一个问题,即根据KSchG的第4条第1款,在三周的法律期限内是否已经在适当的时间内对在本已悬而未决的解雇保护程序中进一步解雇提出质疑,并继续解决与实践相关的问题领域。例如,BAG第二参议院于2014年12月18日裁定(2 AZR 163/14,DB 2015 p。1355),防止解雇的行动也符合在第一次解散日期之前或同时发生的随后解雇的时限。终止应生效。如果原告在初审口头听证会结束之前明确声明其无效并根据第4条第1句KSchG向申请书进行注册,则这适用于任何情况。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2015年第26期|1530-1531|共2页
  • 作者

    Frank Merten;

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
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