Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 06.03.2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (BT-Drucks. 18/3784, 18/4053) in der vom Familien-ausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 18/4227) angenommen. Damit wird eine Geschlechterquote von mindestens 30% für Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen, die ab dem Jahr 2016 neu besetzt werden, eingeführt. Ab 2018 soll der Frauenanteil auf 50% erhöht werden. Börsennotierte sowie mitbestimmungs-pflichtige Unternehmen werden verpflichtet, ab 30.09.2015 verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den obersten Management-Ebenen festzulegen. Die gesetzlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst des Bundes (Bundesgremienbesetzungs-gesetz und Bundesgleichstellungsgesetz) werden novelliert, wobei im Wesentlichen die Vorgaben zur Geschlechterquote und zur Festlegung von Zielgrößen in der Privatwirtschaft widergespiegelt werden. Der Familienausschuss hatte den Regierungsentwurf so verändert, dass die Unternehmen nicht wie geplant jährlich, sondern erst nach Ablauf der Frist über die Einhaltung der selbst festgelegten Zielgrößen berichten müssen. Dies soll den Bürokratieaufwand senken. Zudem soll die Geschlechterparität nicht für alle Ebenen der Bundesverwaltung gelten. Eingegriffen werden soll nur, wenn eine strukturelle Benachteiligung von Frauen vorliegt. Diese Regelung soll nun auch für Männer gelten. Die Grünen hatten getrennte Abstimmung zu Teilen des Gesetzes verlangt. Art. 1 und 2 des Gesetzes (Änderung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes und Änderung des Bundesgleichstellungsgesetzes) lehnte die Opposition ab, bei den Art. 3 - 23 des Gesetzes stimmte sie zu. (Vgl. Meldung des BT vom 06.03.2015)
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