Das International Accounting Standards Board (IASB) hat mit dem Standard „Anwendung von IFRS 9 .Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 .Versicherungsverträge'" auf die Bedenken hinsichtlich der unterschiedlichen Erst-anwendungszeitpunkte von IFRS 9 und dem zukünftigen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen reagiert. Letzterer wird als IFRS 17 in den kommenden sechs Monaten erwartet, jedoch nicht vor 2020 in Kraft treten. Mit Anwendung der Änderungen werden den Unternehmen, die Versicherungsverträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 begeben, zwei Optionen eingeräumt. Zum einen besteht die Möglichkeit IFRS 9 zwar anzuwenden, gleichzeitig jedoch bestimmte Beträge, die aus qualifizierenden Vermögenswerten entstehen, aus der GuV in das sonstige Gesamtergebnis umzuklassifizieren (Überlagerungsansatz). Zum anderen wird es Unternehmen, deren vorherrschende Geschäftstätigkeit das Begeben von Versicherungsverträgen im Anwendungsbereich von IFRS 4 ist, erlaubt, die Anwendung von IFRS 9 aufzuschieben (Aufschubansatz). Ergänzende Informationen finden sich auf der Internetseite des IASB.
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