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摘要

Der Bundesrat hat am 22.04.2016 der Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung (WPAnrV) zugestimmt. Die Änderung erfolgt im Rahmen der Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung und zur Änderung weiterer Verordnungen. Die Änderung betrifft die Fristen für die Anrechnung von Leistungen aus einem Masterstudiengang nach § 8a WPO und von gleichwertigen Prüfungsleistungen nach § 13b WPO auf das WP-Examen. Sie werden von 3 auf 4 und von 6 auf 8 Jahre verlängert. Die Frist beginnt jew. mit dem Abschluss des Studiums, in dem die anrechenbaren Prüfungsleistungen erbracht worden sind. Sie werden nur dann angerechnet, wenn bis zum Ablauf der Frist die Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen beantragt wird. Die Änderung wird am Tag nach ihrer Verkündung, der Veröffentlichung im BGB1., in Kraft treten. Die neuen Fristen gelten auch für Kandidaten, die ein Studium nach § 8a oder § 13b WPO bereits abgeschlossen haben, unabhängig davon, ob die bisher geltenden Fristen von 3 bzw. 6 Jahren bereits verstrichen sind.
机译:2016年4月22日,联邦委员会批准了对Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung(WPAnrV)的修订。该变化将在该法规的框架内进行,该法规引入了有关房地产贷款经纪的法规,并进一步修订了法规。更改会影响将根据8A条WPO授予的硕士课程成绩以及根据13B条WPO授予WP考试的同等学历的功劳。它们从3年延长到4年,从6年延长到8年。该期间从完成应试考试的课程开始。仅当您在截止日期之前申请参加审核考试时,您才会获得信用。更改将在发布后的第二天生效,即在BGB1中发布。新的截止日期也适用于根据WPO§8a或§13b已完成课程学习的考生,无论先前适用的3年或6年的截止日期如何。

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    《Der Betrieb》 |2016年第17期|1025-1029|共5页
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