首页>
外文期刊>Der Betrieb
>Abstandnahme vom KapESt-Abzug nach § 44a Abs. 6 EStG bei gebündelter Vermögensanlage für rechtlich unselbstständige Stiftungen der Kommunen
【24h】
Abstandnahme vom KapESt-Abzug nach § 44a Abs. 6 EStG bei gebündelter Vermögensanlage für rechtlich unselbstständige Stiftungen der Kommunen
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 18.01.2016 (BStBl. I 2016 S. 85= VA1189835) wie folgt gefasst: Rz. 302 wird wie folgt gefasst: „Erstattung der KapESt von Erträgen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts aus Treuhandkonten und von Treuhandstiftungen [302] Bei Kapitalerträgen, die inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts über einen Treuhänder zufließen, sieht das geltende Recht für Kapitalerträge keine Abstandnahme vom Steuerabzug und keine Erstattung der einbehaltenen KapESt vor. Eine Veranlagung zur KSt findet nicht statt; die KSt ist durch den Steuerabzug vom Kapitalertrag abgegolten (§ 32 KStG).
展开▼