Mit Urteil vom 27.10.2015 gibt der BGH seine bisher differenzierte Betrachtung bei der Steuerhinterziehung großen Ausmaßes auf. Der Beitrag zeigt die Folgen der Rechtsänderung für die Strafzumessung, die Strafverfolgungsverjährung und die Selbstanzeige auf.
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