Die 13. Große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer - des LG Stuttgart hat die beiden angeklagten früheren Vorstände der Porsche Automobil Holding SE (künftig: Porsche SE) mit Urteil vom 18.03.2016 von den Anklagevorwürfen der Marktmanipulation nach dem Wertpapierhandelsgesetz in allen Punkten aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Den Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart auf Verhängung einer Geldbuße i.H.v. 807 Mio. € gegen die Porsche SE nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (sog. „Verbandsgeldbuße") hat die Strafkammer infolgedessen ebenfalls abgelehnt.
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