Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Woh-nimmobilienkreditrichtlinie, mit dem u.a. auch der § 253 Abs. 2 HGB zum Abzinsungssatz für Pensionsrückstellungen geändert werden soll, war am 15.02.2016 Gegenstand einer Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages. Anlass der geplanten Änderung ist, dass Unternehmen wegen der anhaltend niedrigen Zinsen die Rückstellungen für die Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter deutlich erhöhen müssen. Ein Prozentpunkt beim Zinssatz erfordere bis zu 20% höhere Rückstellungen, führte der Vorstandssprecher des IDW, Klaus-Peter Naumann, aus. Bisher werden für die Bemessung der Rückstellungen die Kapitalmarktzinsen der letzten 7 Jahre zugrunde gelegt, die Koalition möchte die Berechnungsgrundlage auf 10 Jahre ausdehnen. Naumann sah sogar gute Gründe für eine Ausdehnung auf 15 Jahre. Das sei in etwa die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit von Mitarbeitern. Auch Peter 0. Mülbert, Direktor des Instituts für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens der Universität Mainz, begrüßte die von der Koalition geplante Zinssatzregelung für die Altersversorgung. Nach seiner Einschätzung verbessert sie die Kreditwürdigkeit von Unternehmen. Joachim Gassen, Professor für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Berliner Humboldt-Universität, zeigte einerseits Verständnis für den Wunsch von Unternehmen nach geringeren Rückstellungen. Er bestritt aber, dass diese dadurch tatsächlich geschwächt würden, denn die Rückstellungen verblieben ja als Kapital in den Unternehmen. Dem stimmte Matthias Müller, Leiter der Abteilung Finanzen beim DGB-Bundesvorstand, zu. Die von der Koalition beabsichtigte Verlängerung der Berechnungsbasis bezeichnete Müller als bloßen Zeitgewinn. Bei anhaltender Niedrigzinsphase werde man sich in einigen Jahren wiedersehen. Er plädierte stattdessen für einen gesetzlich festgeschriebenen einheitlichen Zinssatz. Benjamin Weigertvon der Deutschen Bundesbankbestritt, dass bei einer Beibehaltung der jetzigen Regelung die Unternehmensfinanzierung gefährdet werde. Die Zahlen der Bundesbank ergäben auch keinen Anhaltspunkt für eine Gefährdung der Finanzmarktstabilität. Die geltende Sieben-Jahres-Regelung entspreche dem Konjunktur- und Zinszyklus, sagte Weigert, und er sehe keine Notwendigkeit, davon abzuweichen. (Vgl. HiB Nr. 85 vom 16.02.2016)
展开▼