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Insolvenzanfechtung gem. § 135 Abs. 2 InsO gegenüber Gesellschafter wegen Befreiung von Sicherung für Drittdarlehen durch Zahlungen der Gesellschaft
Tilgt eine Gesellschaft ein von ihr selbst und ihrem Gesellschafter besichertes Darlehen gegenüber dem Darlehensgeber, liegt die Gläubigerbenachteiligung bei der Anfechtung der Befreiung des Gesellschafters von seiner Sicherung in dem Abfluss der Mittel aus dem Gesellschaftsvermögen, weil der Gesellschafter im Verhältnis zur Gesellschaft zur vorrangigen Befriedigung der von ihm besicherten Verbindlichkeit verpflichtet ist (im An-schluss an BGH vom 01.12.2011 - IX ZR 11/11, BGHZ 192 S. 9 = DB 2011 S. 2832).
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机译:如果公司偿还由其自身和其合伙人提供给贷方的担保贷款,则债权人在抗辩合伙人免除其担保权方面的劣势在于从公司资产中流出资金,因为合伙人与公司有关,从而使债权人的主要满意度得到满足。 (BGH自2011年12月1日起至IX ZR 11/11,BGHZ 192页至第9页= DB 2011第2832页)。
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