Der Beitrag beleuchtet den Weg des BFH zur nunmehr wohl endgültigen Charakterisierung von Aufwendungen eines Unternehmer-Ehegatten für im zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum eines Nichtunternehmer-Ehegatten stehenden Gebäudeteil als Aufwandsverteilungsposten. Es wird das Meinungsbild der Finanzverwaltung dargestellt, welches im BMF-Schreiben aus dem Dezember verkörpert ist. Schließlich werden auch Gestaltungsalternativen und Auswirkungen auf Verkehrssteuern untersucht und ein aktuelles Urteil zur Finanzierung der streitigen Aufwendungen berücksichtigt.
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