Die Quartalsberichterstattung ist in Wissenschaft und Praxis ein umstrittenes Thema. Vor ca. fünf Jahren änderte die Frankfurter Wertpapierbörse ihre Börsenverordnung und reagierte damit auf die Transparenz-richtlinie-Änderungsrichtlinie, die die Pflicht zur Quartalsberichterstattung fallen ließ. Die Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse (BörsO FWB) verpflichtet die Unternehmen im Prime-Standard, ab dem 25.11.2015 für das 1. und 3. Quartal lediglich eine Quartalsmitteilung statt eines Quartalsfinanz-berichts zu veröffentlichen. Damit wurden die Mindestanforderungen am deutschen Kapitalmarkt stark verringert.
展开▼