In der Zeitarbeit gelten sog. Branchenzuschlagstarifverträge, die - in Abhängigkeit zur Dauer des jeweiligen Kundeneinsatzes des Zeitarbeitnehmers - die Zahlung eines sich erhöhenden Zuschlags vorsehen. Das BAG hat sich zuletzt damit befassen müssen, wie der fachliche Geltungsbereich des für Kundenbetriebe der Metall- und Elektroindustrie einschlägigen TV BZ ME bestimmt wird. Dabei stellte sich insb. die Frage, wie der Begriff des „Unterstützungsbetriebs" auszulegen ist.
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