Die Zulässigkeit grenzüberschreitender Gewinnabführungsverträge (GAV) zur Begründung einer ertragsteuerlichen Organschaft wird seit Langem streitig diskutiert. Für den unter GAV-Aspekten problematischen Outbound-Fall der Organschaft sind aktuell zwei wichtige Entwicklungen zu beachten: Die OFD Frankfurt-Rundverfügung vom 12.11.2019 zur Anerkennung eines ertragsteuerlichen Organschaftsverhältnisses unter Beteiligung einer im EU/EWR-Ausland gegründeten KapGes. mit Geschäftsleitung in Deutschland sowie das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland im Hinblick auf das grenzüberschreitende GAV-Erfordernis.
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