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§1 AStG: Folgerungen aus dem EuGH-Urteil in der Rs. Hornbach

机译:§1AStG:欧洲法院对Hornbach案的判决得出的结论

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摘要

Ob die Einkünftekorrekturvorschrift des § 1 AStG europäischem Recht entspricht, ist seit langem streitig. Auch die aktuelle EuGH-Judikatur schafft keine Klarheit. Das Gericht erachtet § 1 AStG zur Gewinnkorrektur bei fremdunüblichen Geschäftsbeziehungen zwischen Nahestehenden zwar grundsätzlich als unionsrechtskonform. Jedoch müsse die Regelung auch die Möglichkeit eines Nachweises vorsehen, dass die Bedingungen aus wirtschaftlichen Gründen vereinbart wurden, die sich auch aus der Stellung des Steuerpflichtigen als Gesellschafter der gebietsfremden Gesellschaft ergeben können. Im konkreten Fall verfügten die ausländischen Gesellschaften über negatives Eigenkapital und die finanzierende Bank hatte als Bedingung für die Fortführung des Kreditrahmens eine Patronatserklärung verlangt.
机译:长期以来一直存在争议的AStG第1节中的收入修正条款是否符合欧洲法律。欧洲法院目前的司法制度也没有建立明确性。法院通常认为,根据欧盟法律,第1 AStG节纠正了关联方之间异常商业关系中的利润。但是,该法规还必须提供可能性,以证明出于经济原因已经同意了条件,这也可能是由于纳税人作为非居民公司的合伙人所处的地位。在特定情况下,外国公司的资产为负数,融资银行要求提供安慰函,作为延续信贷额度的条件。

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    《Der Betrieb》 |2018年第44期|M11-M11|共1页
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