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Auswahl neuer anhängiger Verfahren

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摘要

Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank van eerste aanleg Antwerpen (Belgien), eingereicht am 16.07.2018, zu folgender Frage: Steht Art. 49 AEUV einer nationalen Steuerregelung entgegen, aufgrund derer bei der Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns einer in Belgien unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschaft mit einer Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat, deren Gewinne in Belgien nach einem DBA zwischen Belgien und dem anderen Mitgliedstaat ganz von der Steuer befreit sind,1. der Abzug für Risikokapital um einen Betrag des Abzugs für Risikokapital verringert wird, der anhand der Plusdifferenz zwischen einerseits dem Nettobuchwert der Aktiva der Betriebsstätte und andererseits der Gesamtheit der Passiva, die nicht zum Eigenkapital der Gesellschaft gehören und die auf die Betriebsstätte anrechenbar sind, berechnet wird, und2. die vorgenannte Verringerung insoweit nicht vorgenommen wird, als der Betrag der Verringerung niedriger ist als der Gewinn dieser Betriebsstätte,während keine Verringerung des Abzugs für Risikokapital vorgenommen wird, wenn diese Plusdifferenz einer in Belgien gelegenen Betriebsstätte zugerechnet werden kann?
机译:要求于2018年7月16日向比利时的Rechtbank van eerste aanleg Antwerpen提出初步裁定的以下问题:TFEU第49条是否违反了国家税收制度?在此基础上,当计算在比利时应完全征税的营业所的公司的应税利润时根据比利时与另一成员国之间的DTA,在比利时的利润完全免税的另一成员国, r n1。风险资本扣除额减去风险资本扣除额,该金额是根据一方面的常设机构资产的账面净值与另一方面不构成公司权益一部分且可以冲抵该常设机构的负债总额之间的差额加上和 r n2。上述减少额的减少幅度是否小于该常设机构的利润,而如果这笔差额可以归因于位于比利时的常设机构,则不会减少风险资本扣除额吗?

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    《Der Betrieb》 |2018年第44期|M15-M15|共1页
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