Kurz vor Weihnachten überraschte die Bun-desnetzagentur (BNetzA) die Telekommunikationsgemeinde in Deutschland mit einem 570 Seiten starken Papier, dem Beschluss (BK3e-15-011) zur Überprüfung der Standardangebote im Zusammenhang mit der Zugangsgewährung zur Teilnehmeranschlussleitung. In ihm begründet die Behörde ihre Entscheidung, kupferbasierten VDSL-Anschlüssen (Vecto-ring) Vorrang gegenüber reinen Glasfaseranschlüssen in der Gebäudeverkabelung einzuräumen. Im Endeffekt bedeutet dies, dass Glasfaseranschlüsse, so sie die Vectoring-Signale der Telekom stören, von dieser eingeschränkt oder sogar komplett abgeschaltet werden dürfen.
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