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【24h】

BGH: Notwendige Angaben in Widerrufsbelehrung - Verfügbare Telefonnummer

机译:BGH:取消政策中必要的信息 - 可用的电话号码

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摘要

1. Die in § 312d BGB und Art. 246a EGBGB enthaltenen Regelungen über die Informationen, die die Unternehmer den Verbrauchern in Fällen zu geben haben, in denen diesen ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB zusteht, stellen dem Schutz der Verbraucher dienende Marktverhaltensregelungen i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG a.F. (§ 3a UWG) dar. 2. Eine Telefonnummer ist verfügbar und daher von einem Unternehmer bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen in einer Widerrufsbelehrung anzugeben, wenn sie dergestalt auf der Website des Unternehmers zu finden ist, dass einem Durchschnittsverbraucher suggeriert wird, dass der Unternehmer diese Telefonnummer für seine Kontakte mit Verbrauchern nutzt.
机译:1.§312DBGB和艺术中所载的规定。246A关于企业家必须在案件中提供消费者的信息,以便根据§312G(1)BGB,保护消费者服务市场行为规则ISV§4第11号UWG AF(§3AUWG)。2.电话号码可供选择,因此,如果您发现在业主网站上的这种方式是,普通消费者建议企业家使用此电话号码与消费者的联系人。

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