Die BNetzA hat am 8.4.2008 ihre Entscheidung über das Standardangebot der Deutschen Telekom AG (DTAG) für den Zugang zum IP-Bitstrom bekannt gegeben. Der Angebotstext enthält die konkreten Bedingungen und wechselseitigen Pflichten, zu denen die Wettbewerber den IP-Bitstrom-Zugang bei der DTAG erhalten können. Wesentliche Punkte des Standardangebots sind: 1. das Angebot eines Stand-alone-Bit-stroms.
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