Ein Student aus Münster durfte nicht allein deshalb zu Rundfunkgebühren herangezogen werden, weil er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem man etwa auch Hörfunkprogramme empfangen kann. Das hat jetzt das VG Münster (Az. 7 K 1473/07; nicht rk) entschieden und damit - erstmals in NRW - einen entsprechenden Gebührenbescheid des WDR Köln aufgehoben. Der Student, der weder über ein Radio noch einen Fernseher verfügt, hatte erklärt, seinen PC mit Internetzugang nicht zum Rundfunkempfang zu nutzen.
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机译:来自明斯特的学生被禁止支付广播费,仅仅是因为他有一台可上网的计算机,还可以用来接收广播节目。 VGMünster(Az。7 K 1473/07;不是rk)现在已经决定,因此-在NRW中首次-从WDR科隆取消了相应的费用通知。那个既没有广播也没有电视的学生宣布,他不会使用具有互联网访问权限的PC进行广播。
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