1. Stadtpläne können urheberrechtlich geschützt sein. 2. Zur Darlegung urheberrechtlicher Ansprüche wegen Verwendung von im Internet veröffentlichten Kartenkacheln ist eine durch Tatsachen unterlegte sub-stanziierte widerspruchsfreie Behauptung der Rechteübertragung auf die klagende Partei erforderlich. Dieser Vortrag kann durch Beweisangebote nicht ersetzt werden.
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