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OLG Köln: Anspruch auf Herausgabe von Tonbandaufnahmen

机译:科隆高级区域法院:发行磁带的权利

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摘要

1. Altbundeskanzler Helmut Kohl hat gem. § 950 BGB das Eigentum an den Tonbändern, die Mitschnitte seiner Gespräche zur Vorbereitung seiner Memoiren enthalten, erworben. Der Aufzeichnungsvorgang ist wertungsmäßig mit dem in der Norm genannten „Beschreiben" vergleichbar. Jedenfalls dann, wenn die Aufzeichnung für eine län-gerf ristige Nutzung bestimmt ist, liegt eine „neue Sache" vor. 2. Altbundeskanzler Helmut Kohl ist Hersteller der Tonbandaufzeichnungen i.S.d. § 950 BGB, da aus den Verträgen folgt, dass ihm die Urheberrechte so weit wie möglich zugeordnet werden sollten und die sachenrechtliche Lage nicht völlig losgelöst von einer etwaigen urheberrechtlichen Beurteilung gesehen werden kann.
机译:1.前总理赫尔穆特·科尔(Helmut Kohl)拥有宝石。 950 BGB取得了这些录音带的所有权,其中包含他的谈话录音,以备他的回忆录之用。就价值而言,记录过程可与标准中提到的“描述”相提并论,在任何情况下,如果记录打算长期使用,就会有“新事物”。 2.前联邦总理赫尔穆特·科尔(Helmut Kohl)是磁带的制造商§950 BGB,因为合同规定应尽可能将版权转让给他,因此不能将法律状况视为完全脱离任何版权评估。

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    《Multimedia und Recht》 |2014年第10期|684-687|共4页
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