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Verteidiger und Erneuerung des Strafverfahrens, Voraussetzungen für eine erhöhte Prüfpflicht im Rechtshilfeverfahren

机译:辩护律师和刑事诉讼程序的更新,是法律援助诉讼程序中增加审查义务的前提条件

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摘要

Der Begriff des Verteidigers gem § 48 StPO betrifft Angeklagte (Verurteilte) und diesen gesetzlich gleichgestellte Beteiligte. Haftungsbeteiligte haben zwar die Rechte des Angeklagten, können sich aber nur eines Vertreters (§ 73 StPO) bedienen. Das Erfordernis der Unterschriftsleistung des Verteidigers für einen Antrag gem § 363a StPO muss daher für Haftungsbeteiligte durch analoge Anwendung des § 363b Abs 2 Z 1 StPO auf deren Vertreter iSd § 73 StPO ausgedehnt werden. Eine eigenständige Prüfungspflicht des Tatverdachts bzw der zu vollstreckenden Entscheidung des ausländischen Gerichts besteht im ersuchten Staat nur dann, wenn der von der Rechtshilfe Betroffene durch entsprechend substantiiertes Vorbringen erhebliche Bedenken aufzeigt. Der zivilrechtliche Anwendungsbereich des Art 6 MRK reicht auch in ein Exequaturverfahren, sodass gegebenenfalls die Anordnung einer mündlichen Verhandlung erforderlich sein kann.
机译:根据《刑事诉讼法》第48条,辩护律师一词指的是被告(定罪的)和法律涉及的人。责任方享有被告的权利,但只能利用一名代表(《刑事诉讼法》第73条)。因此,对于责任参加者,必须通过将§363b para 2 Z 1 StPO类似于第73 StPO所指的适用于其责任代表,扩展为辩护律师签署要求的要求。仅当受法律援助影响的人通过适当证实的论点表现出重大关切时,才有要求检查的国家承担审查可疑犯罪或由外国法院执行的决定的独立义务。第6条MRK的民法范围也扩展到一个过高的程序,因此可能必须下令进行口头听证。

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