Masterabschlüsse an Fachhochschulen erfüllen die Vo-raussetzungfüreine höhere Laufbahn im öffentlichen Dienst. Das hat die Kultusministerkonferenz auf ihrer Sitzung im September entschieden. Die Innenministerkonferenz wird die Masterabschlüsse in akkredier-ten Studiengängen an Fachhochschulen nun dem höheren Dienst zuordnen. Die Regelung gilt ab 1. Januar 2008.
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