首页> 外文期刊>Zeitschrift fur deutsches und internationales bau- und vergaberecht >Vorgaben der Länderöffnungsklausel nach § 249 Abs. 3 BauCB für Windenergieanlagen und deren Planung: unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Bayern
【24h】

Vorgaben der Länderöffnungsklausel nach § 249 Abs. 3 BauCB für Windenergieanlagen und deren Planung: unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Bayern

机译:根据BauCB第249条第(3)款规定的州开放条款对风力涡轮机及其规划的要求:特别考虑巴伐利亚州的法律状况

获取原文
获取原文并翻译 | 示例
       

摘要

In der jüngeren Vergangenheit hatten die Länder Sachsen und Bayern versucht, sei es allein (Sachsen) oder gemeinsam, durch eine Änderung des Baugesetzbuchs die Privilegierung von Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauCB zu beschränken. Die entsprechenden Initiativen scheiterten jedoch, was nicht bedeutete, dass die Regierungen dieser Länder das Vorhaben ad acta legten. Nach den Wahlen zum 18. Deutschen Bundestag wurde die Thematik vielmehr im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer Bundesregierung wieder auf den Tisch gebracht und fand Eingang in den Koalitionsvertrag. Durch das Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel'zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen vom 15. Juli 2014 ist dem § 249 BauCB ein Abs. 3 angefügt worden, mit welchem die Vorgaben des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD vom 16. Dezember 2013 umgesetzt werden. Die Änderung trat am l.August2014 in Kraft und hat folgenden Wortlaut: „Die Länder können durch bis zum 31. Dezember 2015 zu verkündende Landesgesetze bestimmen, dass § 35 Absatz 1 Nummer 5 auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung findet, wenn sie einen bestimmten Abstand zu den im Landesgesetz bezeichneten zulässigen baulichen Nutzungen einhalten. Die Einzelheiten, insbesondere zur Abstandsfestlegung und zu den Auswirkungen der festgelegten Abstände auf Ausweisungen in geltenden Flächennutzungsplänen und Raumordnungsplänen, sind in den Landesgesetzen nach Satz 1 zu regeln. Die Länder können in den Landesgesetzen nach Satz 1 auch Abweichungen von den festgelegten Abständen zulassen."
机译:在最近的过去,萨克森州和巴伐利亚州试图通过修改《建筑规范》,根据BauCB第35(1)条第5款,单独或联合尝试限制风力涡轮机的特权。但是,相应的举措失败了,这并不意味着这些国家的政府搁置了该项目。在第18届德国联邦议院选举之后,该问题在组成联合政府的联合谈判期间重新摆上了桌子,并被纳入了联合协议。随着2014年7月15日颁布的关于规定风力涡轮机之间的最小距离和允许使用的国家开放条款的法律,增加了BauCB的第249条,并于12月16日签署了CDU,CSU和SPD之间的联盟协议要求2013年实施。这项变更于2014年8月1日生效,措辞如下:“联邦各州可以根据州法律确定在2015年12月31日之前宣布,第35条第1款第5项适用于为风能的研究,开发或使用提供服务的项目仅适用于与州法律规定的允许结构用途相距一定距离的情况。有关细节,特别是有关距离的定义以及指定距离对适用的土地使用计划和空间规划计划中的名称的影响,应在州法律中根据第1条的规定进行规定。各州还可以允许根据句子1偏离州法律中的指定间隔。

著录项

相似文献

  • 外文文献
  • 专利
获取原文

客服邮箱:kefu@zhangqiaokeyan.com

京公网安备:11010802029741号 ICP备案号:京ICP备15016152号-6 六维联合信息科技 (北京) 有限公司©版权所有
  • 客服微信

  • 服务号