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Ausgleich nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B durch Mehrmengen bei anderen Positionen

机译:根据第2节第3款第3节VOB / B通过其他项目中的补充数量进行补偿

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摘要

Mehrmengen bei anderen Positionen können erst ab 110% der ausgeschriebenen Menge einen Ausgleich im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B für Mindermengen darstellen. So zumindest sah das der VII. Zivilsenat des BGH in seiner Entscheidung vom 18.12.1986~2 und sieht das die daran anknüpfende herrschende Meinung. Auch im von Auftraggeber-Seite verfassten Vergabehandbuch Bund~3 und Bayern~4 wird das so gesehen. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, warum die immer noch als maßgeblich zitierte Entscheidung des BGH aus dem Jahr 1986 überholt ist und die ihr folgende herrschende Meinung nicht überzeugt. Mehrmengen aus Positionen, deren Menge sich um mehr als 10 % erhöht hat, können richtigerweise und VOB-gerecht bereits ab 100% der ausgeschriebenen Menge Ausgleich im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B darstellen.
机译:在第2节第3款第3项VOB / B的意义上,其他项目的过多数量只能补偿广告数量的110%中的较小数量。至少,这就是英国国民党第七届参议院在1986年12月18日的决定中所看到的〜并将其视为主流意见。客户编写的采购手册《 Bund〜3》和《 Bayern〜4》中也可以看到这一点。本文说明了为什么1986年BGH的决定仍然过时,但仍被引用为权威,而以下主流观点却没有说服力。根据VOB的规定,数量增加了10%以上的物品中的多余数量可以正确构成VOB / B第2条第(3)款所指的广告数量的100%的补偿。

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