Insbesondere Containerschiffe der Panmax- oder Post-Panmax-Klasse sind von den Änderungen bezüglich der Berechnung des Freibordes normalerweise nicht betroffen, da sie durch ihre große Seitenhöhe über einen Freibordüberschuss verf╚筭en. Trotzdem erfüllen auch sie die Reserveauftriebsforderung teilweise nur knapp, wie in Tab. 2 zu sehen ist. Schiffe, die auf einen minimalen Freibord ausgelegt werden, müssen hinsichtlich der neuen Regel 39 entworfen werden. Sehr frühzeitig sind die zur Berechnung der Mindestbughöhe notwendigen Daten festzulegen, um eine Überprüfung der Mindestbughöhe durch die Klasse zu ermöglichen. Genau diese Schiffe profitieren von der vergünstigten Aufbautenkorrektur. So ist es möglich, dass ein entsprechender Schiffsentwurf in Zukunft den Vorteil der Aufbautenkorrektur ausnutzen kann, solange die Regel 39 erfüllt wird. In jedem Fall ist es sinnvoll, frühzeitig den Kontakt zur jeweiligen Klasse zu suchen, um rechtzeitig mögliche Probleme zu erkennen und entsprechende Lösungsmöglichkeiten zu finden. Auch ist zu überlegen, Schiffe die zur Zeit unter Flaggenstaaten gebaut werden, die nicht das 88er Protokoll unterschrieben haben und daher die neuen Vorschriften nicht erfüllen müssen, trotzdem nach den neuen Vorschriften auszulegen, um bei zukünftigen Flaggenwechseln keine Tiefgangsverlust hinnehmen zu müssen.
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