Mit der AEnderung des Arbeitsschutzgesetzes Ende 2013 sind psychische Belastungen weiter in das Blickfeld von Unternehmen und Organisationen gerueckt. Das Gesetz fordert explizit die Darstellung der psychischen Belastungen durch Gefaehrdungsbeurteilungen. Arbeitgeber muessen zur Ermittlung der erforderlichen Massnahmen des Arbeitsschutzes eine Beurteilung der Gefaehrdungen in ihren Unternehmen beziehungsweise ihren Organisationen vornehmen, erforderlichenfalls geeignete Massnahmen zur Vorbeugung entwickeln und diese auch auf ihre Wirksamkeit ueberpruefen.
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