Nach der bisherigen Praxis als auch zukünftig unter dem Verpackungsgesetz ist die Vereinbarung einer gemeinsamen Wertstofferfassung zwischen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und den Betreibern dualer Systeme möglich. Bei der gemeinsamen Wertstofferfassung werden Verpackungsabfälle und stoffgleiche Nichtverpackun-gen aus Kunststoffen und Metallen gemeinsam erfasst. Die Erfassung der Abfälle aus einer gemeinsamen Wertstofftonne erfolgt im Regelfall durch denjenigen Dienstleister, der die Ausschreibung der dualen Systeme im betroffenen Gebiet gewonnen hat. Dabei werden die Wertstofftonnen im gesamten Gebiet geleert und so Verpackungsabfälle und stoffgleiche NichtVerpackungen einheitlich erfasst. Etwas anderes gilt nur dann, wenn beispielsweise ein Gebietsteilungsmodell vereinbart worden ist, bei dem der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nur für ein Teilgebiet zuständig ist, dort aber die Abfälle selbst erfasst.
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