Neben dem „Originalteil" definieren die begleitenden Leitlinien der Aftermarket-GVO auch den Begriff „qualitativ gleichwertiges Teil". Darunter versteht man Komponenten, die so hochwertig sein müssen, dass ihre Verwendung das Ansehen des OE-Vertriebsnetzes nicht gefährdet. Sie stammen meist von Lieferanten, die ausschließlich für den Aftermarket tätig sind. „Ein Teilehersteller, der gar keinen Zugang zum Fahrzeughersteller hat, wird kaum den Begriff .Originalteile' verwenden", betont Aampact-Vorstand Thomas Fischer. Mit „gleichwertig" geben sich aber längst nicht alle Ersatzteilhersteller zufrieden. Manche sind davon überzeugt, dass sie Produkte anbieten, die hochwertiger, langlebiger oder auf eine andere Art besser sind als die Erstausrüstung. Kann das sein? Nun, der CVA als Vertreter des freien Teilehandels hat durchaus recht, wenn er sagt: „Ein Erstausrüstungsteil muss nicht immer am oberen Ende der Qualitätsskala liegen." Hohe Lebensdauer und einfache Reparierbarkeit stehen nicht immer ganz vorn im Lastenheft der Erstausrüster, und auch Konstruktionsfehler kommen durchaus vor. Andererseits kann eine scheinbare Schwäche eines Originalteils auch erwünscht sein. Jedes Teil gehört zu einem Gesamtsystem und beeinflusst dieses. So könn- te sich das Crashverhalten verändern, weil sich eine anders dimensionierte Komponente nicht mehr wie vorausberechnet verformt.
展开▼