Generell muss ein Arbeitnehmer für die private Nutzung eines Firmenwagens monatlich ein Prozent des inländischen Listenpreises als sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Die Finanzverwaltung sieht die private Nutzung des Firmenwagens steuerlich als Gehaltsbestandteil an. Trotz der anhaltenden öffentlichen Diskussion hat der BFH diese Ein-Prozent-Regelung in seinem Urteil vom 24. Februar 2000 verfassungsrechtlich nicht beanstandet.
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