Seit Beginn dieses Jahres gibt es wieder neue Anforderungen an die elektronische Registrierkasse. Seinen Zweck trägt das „Gesetz gegen Steuerhinterziehung durch elektronische Ladenkassen" bereits im Namen. Danach mussten die Betriebe ihre Registrierkasse bereits mit Ablauf der Übergangsfrist Ende 2016 mit einer manipulationssicheren Software ausgestattet haben.
展开▼