Ob der Gesetzgeber den letztmöglichen Veröffentlichungstermin für die neue Fahrzeug-Untersuchungs-Verordnung (FUV), den 20. Mai, halten wird, weiß auch Jörg Markwort, Vorsitzender des Ausschusses „Nutzfahrzeuge", nicht. Aber: „Fakt ist, dass das neue Regelwerk diverse Veränderungen mit sich bringen wird, die auch Nfz-Betrie-be betreffen", erklärt Markwort im Rahmen der diesjährigen Frühjahrstagung. Zur Erklärung: Die neue FUV vereint diejenigen gesetzlichen Vorgaben bezüglich HU, AU, SP und Co., die bislang in der StVZO geregelt waren. So müssen künftig sämdiche Prüfstützpunkte, also Kfz-Werkstätten, in denen amtliche Prüfungen durchgeführt werden, in die Handwerksrolle eingetragen sein. Zudem müssen diese Betriebe von sich aus eine Prüfanerkennung beantragen. Umgekehrt sollen Prüfplätze für „Trecker-HUs" Bestandsschutz genießen.
展开▼