Wohl aus mangelndem technischen Verständnis schlägt ein Richter einen Vergleich vor, der beide Parteien eines Rechtsstreits wirtschaftlich in etwa gleich trifft. Dieser Kompromiss mag gut gemeint sein; aber er verletzt das Verständnis des beklagten Handwerkers, der sich arglistig getäuscht sieht. Schließlich gab der klagende Hersteller ein fremdes Produkt als sein eigenes aus.
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