Mein Chef hat ein TÜV-Seminar zu den wichtigsten VDE-Bestimmungen für die betriebliche Praxis besucht. In diesem Seminar ging es auch um den Potentialausgleich in Maschinen- und Anlagenschaltschränken. Da wir bei 90% der Maschinenabnahmen den Querschnitt des Potentialausgleichs als zu schwach ausgeführt bemängeln, besteht folgende Frage: Stimmt es, dass bei ungeschützter Verlegung min. 4 mm~2 (DIN EN 60204) und bei einem äußeren Blitzschutzsystem am Gebäude min 6 mm~2 vorgeschrieben sind? Die Dimensionierung in 4 mm~2 ist laut Norm vorgeschrieben. Die Ausführung in 6 mm~2 kann ich leider in keiner Norm finden, dies wurde aber von dem Dozenten des o. g. Lehrgangs ausdrücklich so gesagt.
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