Im ?ffentlichen Dienst wurde der Bundes-Angestelltentarif-vertrag (BAT) in den Jahren 2005 und 2006 durch den Tarifvertrag für den ?ffentlichen Dienst (TV?D) und den Tarifvertrag für den ?ffentlichen Dienst der L?nder (TV-L) ersetzt. Im alten Tarifrecht des BAT war die Grundvergütung für die Angestellten nach Lebensaltersstufen bemessen. Alle zwei Jahre steigerte sich die Vergütung der Angestellten, bis die Endgrundvergütung erreicht war.
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