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【24h】

Auskunftspflicht und organisatorischer Organbegriff; Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht

机译:提供器官信息和组织概念的职责;数据保护与保密

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摘要

Zur Frage der Zul?ssigkeit der Beschwerde ist festzuhalten, dass der 2. Satz des Art 20 Abs 4 B-VG von einem organisatorischen Organbegriff ausgeht und demnach auch die Auskunftserteilung durch Landesorgane im organisatorischen Sinn in Angelegenheit der mittelbaren Bundesverwaltung durch die Auskunfts(pflicht)G der L zu regeln ist. Daher bestimmt sich die Auskunftspflicht der Beh?rde im gegenst?ndlichen Fall nicht nach dem AuskunftspflichtG des B, sondern nach dem N? AuskunftsG. Auch der Instanzenzug richtet sich nach dem letztgenannten G. Der VwGH hat in seiner Rsp bereits ausgeführt, dass als gesetzliche Verschwiegenheitspflicht iS Art 20 Abs 4 Satz 1 B-VG sowohl die in Art 20 Abs 3 umschriebene Amtsverschwiegenheit als auch – eigenst?ndig – die im § 1 Abs 1 und 2 DatenschutzG 2000 umschriebene Pflicht zur Geheimhaltung personenbezogener Daten in Betracht kommt. Nichts anderes gilt für die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht iS § 5 Abs 1 Z 2 N? AuskunftsG. Wenn der Bfr meint, die Beh?rde h?tte bei der Beurteilung der Geheimhaltungspflicht auch das Interesse des Bfrs an der begehrten Auskunft beachten müssen, so ist dies zwar insoweit richtig, als gem § 8 Abs 1 Z 4 DSG 2000 schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen iS § 1 Abs 1 DSG 2000 dann nicht verletzt w?ren, wenn "überwiegende" berechtigte Interessen eines Dritten die Verwendung der Daten erfordern. Dass im gegenst?ndlichen Fall "überwiegende" berechtigte Interessen des Bfr die verlangte übermittlung der Auskunft über das Verwaltungsstrafverfahren eines Dritten gerechtfertigt h?tten, l?sst sich dem Vorbringen des Bfrs aber nicht entnehmen. Auch in der Beschwerde hat der Bfr blo? allgemein darauf hingewiesen, er habe ein "berechtigtes Interesse an der Einhaltung der beh?rdlichen Auflagen und ein Recht auf Lebensqualit?t". Mit diesem unsubstantiierten Vorbringen vermag der Bfr nicht darzutun, dass die belangte Beh?rde bei Einr?umung des Parteiengeh?rs und Abw?gung der gegenl?ufigen Interessen das Interesse des Bfr an der Erteilung der Auskunft gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse als "überwiegend" h?tte ansehen müssen.
机译:关于申诉的可受理性问题,应该指出的是,第20条第4款B-VG的第二句话是基于组织的概念,因此,就间接联邦行政通过信息(义务)而言,国家机关在组织意义上提供了信息。 G L将被调节。因此,当局在当前情况下提供信息的职责不是由B的提供信息的职责而是由N?信息法。实例列车也基于后者。VwGH已在其Rsp中指出,作为第20条第4款第1条B-VG含义内的保密的法律义务,第20条第3款中所述的官方保密性以及-独立地-如《 2000年数据保护法》第1条第1款和第2款所述,对个人数据保密的义务。在第5(1)2 N条所指的范围内,保持保密的法律义务没有其他规定吗?信息法。如果Bfr认为当局在评估机密性义务时也应考虑Bfr在所请求信息中的利益,那么在DSG 2000第8(1)(4)节所指的值得保护的保密利益范围内,这是正确的。 1第1款如果第三方的“压倒性”合法利益要求使用数据,则不会违反DSG 2000。但是,从英国联邦情报局的论点不能推断出,英国联邦情报局的“普遍”合法利益本来可以证明要求提供有关第三方行政刑事诉讼信息的合理性。在投诉中,Bfr也只有吗?普遍指出,他“对遵守官方要求和生活质量权有正当的兴趣”。有了这种没有根据的论点,Bfr无法证明相关机构在授予党员身份并权衡对立利益时,认为Bfr在提供信息方面的利益与保密利益是“主要”的必须看。

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