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【24h】

Verschmelzung und Einlagenrückgew?hr bei Auslandsbezug

机译:国外购买的合并和押金退款

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摘要

Die Verschmelzung ?sterreichischer Gesellschaften richtet sich nach ?sterreichischem Sachrecht, das Verbot der Einlagenrückgew?hr (§ 224 Abs 2 AktG) ist jedoch nur anzuwenden, sofern ein gewisser "?sterreichbezug" besteht. Ein derartiger Bezug besteht jedenfalls dann nicht, wenn die Alleingesellschafterin der übertragenden Gesellschaft zwar eine ausl?ndische Gesellschaft ist, deren Anteile jedoch von einer ?sterreichischen Holding gehalten werden, die gleichzeitig auch – wenn auch im Wege der Zwischenschaltung einer weiteren (Tochter-) Gesellschaft – alle Anteile an der übernehmenden Gesellschaft h?lt.
机译:奥地利公司的合并基于奥地利的实体法,但只有在存在一定的“奥地利联系”的情况下,才可以禁止退还押金(AktG第224(2)条)。在任何情况下,如果转让公司的唯一股东是外国公司(该公司的股份由奥地利控股公司持有,而该公司同时通过另一(子)公司进行中介)持有,则这种关系就不存在。 -持有收购公司的所有股份。

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