Der Anstellungsvertrag des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft ist meistens ein freier Dienstvertrag. Eine Klausel, wonach das Dienstverh?ltnis (auch) endet "wenn eine Abberufung durch den Aufsichtsrat gem?? den jeweils geltenden Bestimmungen erfolgt", ist grunds?tzlich wirksam. Das Anstellungsverh?ltnis wird daher auch beendet, wenn das Vorstandsmitglied auf Grund eines Vertrauensentzuges durch die Hauptversammlung abberufen wird und dieser Vertrauensentzug nicht offenbar unsachlich ist. Um dem (ehemaligen) Vorstandsmitglied aber jenen gesetzlichen Mindestschutz zukommen zu lassen, den auch das Dienstvertragsrecht des ABGB im Zusammenhang mit der Aufl?sung unbefristeter Dienstverh?ltnisse vorsieht, darf eine Koppelungsklausel nicht dazu führen, dass mit Eintritt der vereinbarten aufl?senden Bedingung, also der Wirksamkeit der Abberufung, auch s?mtliche Ansprüche aus dem Dienstverh?ltnis sofort erl?schen. Dem Vorstandsmitglied gebührt eine Kündigungsentsch?digung. Sie richtet sich aber nicht nach der vereinbarten Vertragsdauer, sondern nach den Kündigungsfristen der §§ 1159 ff ABGB.
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