Den verantwortlichen Beauftragten einer juristischen Person gem?? § 9 Abs 2 VStG trifft nicht die Verpflichtung, jede einzelne in seinen Verantwortungsbereich erfolgende Verladung pers?nlich zu kontrollieren. Wohl aber muss er darlegen, dass er im Betrieb ein wirksames Kontrollsystem eingerichtet hat, sodass er unter den vorhersehbaren Verh?ltnissen mit gutem Grund die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erwarten konnte. Ein solches Kontrollsystem liegt nur dann vor, wenn dadurch die überwachung des Zustandes aller im Betrieb eingesetzten Fahrzeuge jederzeit sichergestellt werden kann. Weder Weisungen noch stichprobenartige Kontrollen reichen aus, um die Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems glaubhaft zu machen. Ein zertifiziertes Qualit?tssicherungssystem k?nnte hingegen bei dokumentierter kontinuierlicher Anwendung und überprüfung grunds?tzlich geeignet sein, ein im Betrieb eingerichtetes wirksames Kontrollsystem zu belegen.
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