Ausgerechnet das weltweit meistverkaufte und seit über zehn Jahren bewährte Velotaxi (Pedalantrieb mit Elektrounterstützung) soll von der Verkehrserleichterung ausgeschlossen werden, weil es mit seinen 1,06 m zu breit ist? Wir begrüssen die in den «Verkehrserleichterungen für elektrische Mobilitätshilfen» vorgeschlagene Klassifizierung grundsätzlich, fordern aber, dass bei der Festlegung der Fahrzeugbreite für Rikschaartige ein Ermessensspielraum von 10-20% zugestanden wird. Ohne äusseren Anlass würde bequemen Hybrid-Fahrzeugen der Riegel geschoben. Experten im In- uns Ausland haben Breiten >1m bisher in keiner Weise als problematisch eingestuft.
展开▼