Der Solarstrom einer PV-Anlage darf in der gleichen oder einer angrenzenden Liegenschaft direkt verbraucht werden - der Über-schuss an Solarstrom wird ins Netz eingespeist und der Fehlbetrag wird vom Netz bezogen. Zur Abrechnung bilden der Produzent und die Verbraucher einen Zusammenschluss zum Eigen-verbrauch (ZEV). Wenn der Hauseigentümer den Solarstrom an Mieter verkauft, schreibt die Energieverordnung das Abrechnungsmodell des ZEV und eine umständliche Abrechnung vor. Die Verteilnetzbetreiber verwenden dazu einfachere «Praxismodelle». Das Problem besteht darin, dass heutige Stromzähler, die nur die kumulierte Energie anzeigen, nur eine pauschale Abrechnung ermöglichen, von der Verbraucher profitieren, die wenig Solarstrom beziehen. Eine gerechtere Abrechnung ermöglichen Smart Meters, im Gesetz [1] intelligente Messsysteme (IMS) genannt, die den Lastgang (Energieverbrauch pro Viertelstunde) messen. Da werden die Abrechnungsmodelle durch ein Marktmodell ersetzt. Zu diesem Zweck sollte das Abrechnungsmodell des BFE verbessert werden.
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