Ist ein bestehender Bodenbelag entfernt worden, muss der Untergrund vor Aufnahme eines neuen Bodenbelags geprüft werden. Dies ist sowohl in DIN 18560 Estriche im Bauwesen [1] als auch DIN 18365 ATV Bodenbelagarbeiten [2] und 18356 ATV Parkett- und Holzpflasterarbeiten [3] festgelegt. Hiernach muss der Auftragnehmer, also der Boden- oder Parkettleger, mit gewerkeüblichen Mitteln und Geräten eine Prüfung durchführen. Dazu gehört zu prüfen, ob Klebereste vorhanden sind, ob sich Spachtelmassenausbrüche oder Risse im Estrich zeigen und ob der Unterboden Feuchtigkeit aufweist.
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